Energieberatung für Unternehmen

Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit eine geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Wir beraten sowohl mittelständige und große Unternehmen als auch Kommunen und wissen, welche Verpflichtungen und Fördermöglichkeiten Sie haben.

Was ist die
Energieberatung Gewerbe?

Die Energieberatung Gewerbe ist eine professionelle Dienstleistung, die darauf abzielt, Unternehmen im Gewerbesektor dabei zu unterstützen, ihren Energieverbrauch zu optimieren, die Energieeffizienz zu steigern, Kosten zu senken und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was bringt mir
die Beratung?

Die Beratung zeigt Einsparpotenziale im Energieverbrauch auf, sie stellt eine Kosten-Nutzen-Analyse für vorgeschlagene Maßnahmen auf und weist auf Fördermitteln hin. Sie trägt dazu bei, langfristige wirtschaftliche Vorteile zu realisieren und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

Was muss
ich tun?

Wir sind qualifizierte EnergieberaterInnen mit Zulassung der Bafa. Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern bei energetischen Fragestellungen Ihres jeweiligen Gewerbebetriebs. Nutzen Sie unseren Angebotsgenerator oder unser Kontaktformular.

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Energieberatung für Unternehmen: Effizienz steigern und Kosten senken

Die Energieeffizienz spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen, insbesondere im Mittelstand und im Gewerbe. Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen, den Energieverbrauch zu optimieren, Kosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte über die Energieberatung für Unternehmen, Fördermöglichkeiten und den Nutzen einer solchen Beratung.

Energieberatung Mittelstand & Kommunen

Die Energieberatung im Gewerbe richtet sich darauf, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihren Energieverbrauch zu optimieren, Energieeffizienz zu steigern und Kosten zu senken.Dabei wird sowohl der Neubau als auch die Sanierung von Industrie und deren Anlagen & Systeme bewertet. Hier sind einige Aspekte, die in einer Energieberatung für Gewerbeimmobilien und Kommunen oft behandelt werden:

Energieeffizienzanalyse

Eine umfassende Analyse der aktuellen Energieverbrauchsmuster und -kosten im Unternehmen ( KMU) wird durchgeführt. Dies umfasst oft eine Bewertung von Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Klimaanlage, Beleuchtung, sowie Produktions- und Kühlungsprozessen (Anlagen). Die Energieeffizienzberatung wird nach der DIN V 18599 durchgeführt.

Identifizierung von Einsparpotenzialen

Die Energieberatung zielt darauf ab, Bereiche zu identifizieren, in denen Energieeinsparungen möglich sind. Dies könnte beispielsweise die Modernisierung von Anlagen, den Einsatz energieeffizienterer Technologien oder die Implementierung von regenerativen Energiesystemen umfassen. Besonders in der Industrie bzw. in Nichtwohngebäuden ist das ein besonderer Part.

Investitionsbewertung

Die Beratung sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse der vorgeschlagenen Maßnahmen enthalten, um sicherzustellen, dass die Investitionen in Energieeffizienz langfristig wirtschaftlich sind. Gegenübergestellt wird die Bundesförderung bzw. das Förderprogramm vom Land. Die Förderung ist dabei in der Investitionsbewertung großer Bestandteil.

Fördermittel und Finanzierungsoptionen

Energieberater können Unternehmen bzw. KMU bei der Identifizierung von Fördermitteln und bei der Auswahl der richtgen Förderprogramme unterstützen. Die Beratung nach der DIN V 18599 stellt auch die Bundesförderung dar. Die Anträge zur Erhaltung der Fördermittel erfolgt die über die Beratung des Energieberaters. Die Förderung des Energieauditoren wird ebenfalls von der Bafa bezuschusst. Der Berater muss dazu im Bereich Energieaudit und Energieberatung nach DIN V 185999 beim Bafa gelistet und zugelassen sein.

Implementierungsbegleitung

Nach der Erstellung eines Energieeffizienzplans ( Sanierungsfahrplan der KMU) kann die Energieberatung auch bei der Umsetzung und Überwachung helfen, um sicherzustellen, dass die angestrebten Energiesparpotenziale erreicht werden. Die Beratung im Bereich der Anlagen und Systeme birgen dabei die größten Potenziale.

Schulung und Sensibilisierung

Mitarbeiter spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen können dazu beitragen, das Bewusstsein Energie im gesamten Unternehmen zu sparen. Die Energieeffizienzberatung nach DIN V 18599 umfasst auch Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Nutzer.

Compliance und Zertifizierung

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude bzw. Energieberatung Mittelstand sollte sicherstellen, dass das Unternehmen alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Zertifizierungsanforderungen im Bereich Energieeffizienz erfüllt. Dabei ist das Energieaudit, welche vom Bafa (unabhängig der Haushaltssperre) gefördert wird, essentiel wichtig um mögliche Maßnahmen mit Energieeinsparung, Energieanalyse in einem Bericht bzw. Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude zusammenzufassen. Die Ergebnisse sind nach Richtlinien vom Bafa aufzubereiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schwerpunkte und Empfehlungen einer Energieberatung je nach Branche, Größe des Unternehmens und individuellen Gegebenheiten variieren können. Es ist ratsam, einen qualifizierten Energieberater mit Zulassung vom Bafa hinzuzuziehen, der auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Gewerbebetriebs eingehen kann.

Beratungsgespräch Energieberatung Gewerbe
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DIN V 18599 - Energieberatung KMU

Die DIN V 18599 ist eine deutsche Norm, die sich mit dem energetischen Bedarf von Gebäuden beschäftigt. Ihr vollständiger Titel lautet "DIN V 18599 - Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung". Diese Norm ist Teil einer Reihe von Normen, die sich mit verschiedenen Aspekten der energetischen Bewertung von Gebäuden befassen.

Die DIN V 18599 legt die Berechnungsmethoden fest, um die Energie eines Gebäudes für verschiedene Zwecke zu ermitteln, einschließlich Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Die Norm berücksichtigt dabei den gesamten Energiebedarf, angefangen von der Nutzenergie bis hin zur Primärenergie, und ermöglicht eine umfassende Bewertung der energetischen Leistung eines Gebäudes.

Einige der wichtigsten Aspekte, die in der DIN V 18599 behandelt werden, sind:

  1. Heizenergiebedarf: Die Norm legt Berechnungsmethoden für den Heizenergiebedarf eines Gebäudes fest. Dabei werden Faktoren wie Gebäudedämmung, Wärmebrücken, Fensterflächen und Effizienz der Heizungsanlage berücksichtigt.

  2. Kühlenergiebedarf: Die Berechnung des Kühlenergiebedarfs wird speziell für klimatisierte Gebäude berücksichtigt.

  3. Lüftungsenergiebedarf: Die Norm enthält Richtlinien für die Berechnung des Energiebedarfs für Lüftungsanlagen, einschließlich der Belüftung von Räumen.

  4. Trinkwarmwasserbedarf: Die Berechnungsmethoden für den Energiebedarf zur Erwärmung von Trinkwarmwasser sind ebenfalls in der Norm enthalten.

  5. Beleuchtungsenergiebedarf: Die Norm bietet Anleitungen zur Berechnung des Energiebedarfs für die Beleuchtung von Gebäuden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die DIN V 18599 vor allem für gewerbliche und öffentliche Gebäude sowie größere Wohngebäude ausgelegt ist.

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Warum ist ein Energieaudit so wichtig?

Die Energieberatung für Unternehmen, insbesondere im Mittelstand und im Gewerbe, ist von großer Bedeutung, da Energiekosten einen erheblichen Anteil am Budget eines Unternehmens ausmachen können. Eine professionelle Energieberatung hilft, Einsparpotenziale zu identifizieren, Energieeffizienzmaßnahmen zu planen und umzusetzen, sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu bewerten.

Energieberatung im Mittelstand: Kosten senken und Ressourcen schonen

Der Mittelstand spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Wirtschaft. Eine Energieberatung nach DIN EN 16247 im Mittelstand zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Energieberater für den Mittelstand sind Experten, die speziell auf die Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen zugeschnittene Lösungen bieten. Für weitere Informationen fragen Sie uns gern an.

Fördermittel für Energieberatungen

Die Bundesförderung für Energieberatungen bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen über das Bafa, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen möchten. Verschiedene Förderprogramme und Fördermöglichkeiten ermöglichen die Durchführung von Energieeffizienzberatungen und die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren erhalten Sie von unseren Experten. Derzeit werden keine Förderzusagen vom Bafa erteilt.

Energieaudit für Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude wie Industrieanlagen, Bürogebäude und öffentliche Einrichtungen haben oft einen hohen Energieverbrauch. Eine professionelle Energieberatung für Nichtwohngebäude kann dazu beitragen, Energiekosten zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu minimieren und unser Klima zu schützen. Unsere erfahrenen Energieberater analysieren den Energiebedarf, identifizieren Energiesparpotenziale und erstellen individuelle Konzepte (Sanierungsfahrplan) zur Steigerung der Energieeffizienz.

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DIN EN 16247: Die Basis für Energieeffizienzberatung

Die DIN EN 16247 ist eine Normenreihe, die sich mit der Energieaudits von Unternehmen befasst. Das Ziel dieser Normenreihe ist es, Unternehmen bei der Durchführung von systematischen Energieaudits zu unterstützen, um den Energieverbrauch zu analysieren. Energieaudits spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Energiemanagementsystemen und tragen dazu bei, energieeffiziente Maßnahmen in Unternehmen zu fördern.

Die DIN EN 16247 besteht aus mehreren Teilen, die verschiedene Aspekte von Energieaudits abdecken. Hier sind die wichtigsten Teile der Normenreihe:

  1. Teil 1: Allgemeine Anforderungen: Dieser Teil legt allgemeine Anforderungen für die Durchführung von Energieaudits fest. Er enthält Leitlinien für die Planung, Durchführung und Berichterstattung von Energieaudits.

  2. Teil 2: Gebäudeaudits: Dieser Teil spezifiziert Anforderungen an Energieaudits für Gebäude. Er behandelt Aspekte wie Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und andere energierelevante Systeme in Gebäuden.

  3. Teil 3: Prozessaudits: Dieser Teil der Normenreihe bezieht sich auf Energieaudits für industrielle und kommerzielle Prozesse. Er umfasst die Analyse von Energieverbräuchen in Produktionsprozessen und anderen betrieblichen Abläufen.

  4. Teil 4: Transportsystemaudits: Dieser Teil behandelt Energieaudits für Transportsysteme, einschließlich Fahrzeugflotten und Logistikprozesse.

  5. Teil 5: Auditierung von Energieversorgungssystemen: Dieser Teil bezieht sich auf Audits von Energieversorgungssystemen, einschließlich der Bewertung von Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung.

Die DIN EN 16247 ist in erster Linie für Unternehmen relevant, die nach den Anforderungen der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet sind, regelmäßig Energieaudits durchzuführen. Die Normenreihe legt fest, wie Energieaudits geplant, durchgeführt und dokumentiert werden sollen, um den Anforderungen der EED zu entsprechen und die Energieeffizienz in Unternehmen zu verbessern.

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EnergieberaterInnen: ExpertInnen für Energieeffizienz

Unsere zertifizierten Energieberater sind Experten auf dem Gebiet der Energieeffizienz. Sie verfügen über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und Organisationen. Ihre Aufgaben umfassen die Analyse von Energieverbrauch und Energiekosten, die Identifizierung von Energiesparpotenzialen, die Erstellung von Energieaudits und die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Förderung und Wirtschaftlichkeit der Energieberatung für Nichtwohngebäude

Die Förderung für eine Energieberatung nach DIN EN 16247 variiert je nach Art und Umfang des Projekts. Die Investition in eine professionelle Energieberatung zahlt sich jedoch langfristig aus, da sie zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten führen kann. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Branche ( KMU), dem Energieverbrauch und die aktuellen Energiepreise.

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Energieberatung Nichtwohngebäude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude ist darauf ausgerichtet, die Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, Infrastrukturen und Prozessen zu verbessern. Hier sind einige Aspekte, die in einer Energieberatung oft behandelt werden:

Die sogenannte Energieverbrauchsanalyse: Eine umfassende Analyse der Energieflüsse in öffentlichen Gebäuden, Straßenbeleuchtung, Kläranlagen, Verkehrssystemen und anderen städtischen Einrichtungen. Dies umfasst die Bewertung von Strom-, Wärme- und Kraftstoffverbräuchen. Eine Gebäude- und Infrastrukturinspektion ist ebenfalls Bestandteil.

Einsparpotenziale von Anlagen

Im nächsten Schritt der Identifikation von Einsparpotenzialen zielt die Energieberatung darauf ab, Bereiche zu identifizieren, in denen Energieeinsparungen realisiert werden können. Dies kann die Modernisierung von Gebäuden, den Einsatz effizienterer Beleuchtungstechnologien, die Optimierung von Heizungs- und Kühlsystemen oder die Förderung von erneuerbaren Energien umfassen. Eine weiterer Teil sind die Klimaschutzstrategien. Dabei steht die Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung von Klimaschutzzielen in der Kommune. Mit der Erstellung eines Abschlussberichtes über den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Mittels der Förderung vom Bafa können Zuschüsse oder günstigen Finanzierungsoptionen (KfW) für energieeffiziente Projekte in der Kommune beantragt werden.

Produktionshalle Energieberatung
Ob Produktionshalle, Schule, Krankenhaus - wir beraten gern bei Ihrem Nichtwohngebäude.

Energieberatung für Gewerbe: Nutzen Sie Ihre Potenziale

Gewerbliche Unternehmen und auch KMU können von einer Energieberatung besonders profitieren. Durch die Identifizierung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich der Anlagen und Systeme können nicht nur die Menge an Energie gesenkt, sondern auch die Umwelt und das Klima geschont werden. Eine Energieberatung für Gewerbeunternehmen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Bundesförderung im Förderprogramm vom Bafa ist das Energieaudit stark subventioniert.

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Fazit: Energieaudit für Unternehmen

Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung (mögliche Verpflichtungen eines Unternehmens) und Analyse des Energieflusses und der Effizienz in einem Unternehmen, einer Organisation oder einem Gebäude. Das Ziel eines Energieaudits ist es, Potenziale zur Verbesserung der effizienz zu identifizieren, Energieeinsparungen zu ermöglichen und die Förderung von Bund darzustellen.

Das Energieaudit für Unternehmen bietet vielfältige Möglichkeiten, die Menge an Energie zu optimieren, Anlagen und Systeme zu optimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Eine professionelle Energieberatung im Mittelstand (Energieaudit) und im Gewerbe kann die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, die Wirtschaft steigern und gleichzeitig die Umwelt entlasten. Kontaktieren Sie unsere Experten, um mehr über die Möglichkeiten der Energieberatung für Ihr Unternehmen zu erfahren und Ihre Energieeffizienz zu steigern.

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Häufig gestellte Fragen

Die Energieaudit-Pflicht gilt nicht für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen). Zwar gibt es auch das Programm „Energieberatung Mittelstand“, doch damit hat die Auditpflicht nichts zu tun. Es gilt vielmehr die Energieaudit-Pflicht für Unternehmen, wenn diese als Nicht-KMU gewertet werden können. Voraussetzungen sind dafür:

  • Beschäftigung von 250 oder mehr Vollzeitmitarbeiter/innen oder

  • Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro sowie Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro

  • Diese Voraussetzungen gelten unabhängig von Tätigkeitsbereich oder Branche

  • Natürlich gibt es auch Ausnahmen. So gelten die Vorgaben für die Energieaudit-Pflicht nicht für kommunale Einrichtungen und Regiebetriebe, welche vornehmlich hoheitlich arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel Gerichte und Verwaltungen. Weitere Informationen und Details zum Thema bekommen Sie bei uns – kostenlos per E-Mail, Chat oder Telefon.

„Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an“, informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Hinterkopf zu behalten ist also die Zahl vier. Lassen Sie in 2020 einen Energieaudit durchführen, um den entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen, entsteht natürlich auch der Audit-Bericht in 2020. Folglich müssen Sie sich den nächsten Termin für 2024 vormerken. Ausnahmen gelten natürlich bei erst nach 2015 oder 2016 durchgeführten Erstaudits.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es übt teilweise auch Aufgaben für andere Ministerien der Bundesrepublik Deutschland aus. Vor allem der Bereich Energie ist aufgrund der Klimabedenken zuletzt immer wichtiger geworden. Entsprechend entwickelt das Amt Richtlinien, Gesetze sowie auch Förderprogramme. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert auch das BAFA zum Beispiel energieeffizientes Bauen und energetische Sanierungen. Hinsichtlich des Energieaudits ist das BAFA u. a. für die Novellierung in 2019 verantwortlich, nach der das anzuwendende Verfahren noch straffer und kritischer geworden ist. Es setzt also durch, dass der Klimaschutz systematisch durchgeführt wird.

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